You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Suche
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit ihre Ergebnisse zu filtern.
Grausamkeiten jeder Art (Folterung, Verstümmelung, medizinische oder wissenschaftliche, nicht durch ärztliche Behandlung gerechtfertigte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit), die körperliches…
1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden?
Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung. Zivilpersonen sind alle Personen, die…
3. Benutzungshinweis
Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…
2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen
"Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…
1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen
Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…
Inhaltsverzeichnis
A. Eine kurze Einführung
Die Entwicklung der Genfer Abkommen Der Grundsatz der Genfer Abkommen Benutzungshinweis
B. Der Schutz der Zivilbevölkerung
Wie muss die…
Durch Fremdkörper in Luft- und Speiseröhre, Schwellungen im Mund- und Rachenraum, beispielweise durch Insektenstiche und Ertrinken, besteht die Gefahr des Erstickens. Schnelles Handeln ist hier…
Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden.
Beachten Sie: Für Säuglinge und Kinder gelten besondere…
Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:
Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen…